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September '10



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Gastwirt beendet Neonazi-Versammlung

  1. Genau den selben Gedankengang hatte ich beim Betrachten des Fotos auch. Was sich hier die angeblich "überparteiliche" Lokalpresse geleistet hat, ist primitivste Hetze in Reinkultur! Und die Darstellung, daß es sich bei der Handlung des Gastwirtehepaars angeblich um Zivilcourage handele, ist schlichtweg eine Beleidigung des gesunden Menschenverstandes! Der gleiche Typus übte sich auch zu Zeiten des Dritten Reiches in "Zivilcourage" bei der Diskriminierung gewisser Minderheiten.

    Durchblicker

    25 Mai 09 um 07:52

  2. Praktisch ja, in der Realität nein. Demokratische Grundrechte werden in zunehmendem Maße von denjenigen ausgehölt und abgeschafft, die vorgeben, sie zu verteidigen. Wer politisch Andersdenkenden das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit abspricht, ist in meinen Augen nichts weiter, als ein Antidemokrat.

    Durchblicker

    25 Mai 09 um 11:29

  3. Wie wäre es denn mit Artikel 1 (1), Art. 3 (3), Art. 4 (1), Art. 5 (1), Art. 8 (1) Grundgesetz? Das Gastwirtehepaar hat mindest hinsichtlich Art. 1 (1) gegen das Grundgesetz verstoßen. Oder sind Sie der Auffassung, daß politisch "rechts" stehende Bürger in diesem Staat über keine Menschenwürde, bzw. sonstigen Grundrechte verfügen?

    Durchblicker

    25 Mai 09 um 22:09

  4. Zunächst einmal möchte ich anmerken, daß das Grundgesetz über dem BGB steht. Demzufolge wurde sehr wohl von den Wirtsleuten gegen Art. 1 (1) GG verstoßen. Woher nehmen Sie eigentlich die Gewißheit zu behaupten, daß es keinen "Geschichtsverein Kamen" gäbe? Jeden Bürger dieses Landes steht es frei, Vereine zu gründen. Und wenn Mitglieder einer politischen Partei einen Geschichtsverein gründen, und im Namen dieses Vereins Veranstaltungen durchführen, ist dies legitim.

    Durchblicker

    26 Mai 09 um 11:05

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